Corona-Regeln ab 02.05.22
Covid 19 – Informationen zum Schulbetrieb ab 02.05.2022
1.
Der Erlass Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht wird bis 27.Mai 2022
verlängert.
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2022/2022-04-
28_Erlass_Befreiung_Schulbesuchspflicht.pdf
2.
Testen/Testbescheinigung (ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO)
Im Rahmen des 14 tägigen Sicherheitspuffers nach den Osterferien besteht vorerst weiterhin
noch für eine Woche bis zum 6. Mai 2022 eine Testpflicht für Schülerinnen und
Schüler.
Von der Testpflicht befreit sind geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler; es
besteht kein Betretungsverbot für Schülerinnen und Schüler, die nicht an den
Testungen teilnehmen.
Die verpflichtenden schulischen Selbsttestungen entfallen ab dem 7. Mai 2022. Im Zeitraum
vom 7. Mai bis 27. Mai 2022 muss einmal wöchentlich eine freiwillige schulische
Selbsttestung angeboten werden. Die Teilnahme an der Testung ist freiwillig.
3.
Die Schulleitungen entscheiden, falls es keine Anordnungen durch die zuständigen
Behörden gibt, auf der Basis der Beurteilung des jeweiligen aktuellen Infektionsgeschehens
eigenständig über ggf. erforderliche Änderungen in der Unterrichtsorganisation.
Präsenzunterricht hat Vorrang.
Sofern zwingend und unbedingt erforderlich soll Distanzunterricht im Rahmen der
personellen und örtlichen Möglichkeiten der Schulen für Schülerinnen und Schüler
entsprechend der bis zum 27. Mai 2022 befristeten rechtlichen Regelungen ermöglicht
werden.
letzte Änderung: 28.02.2019