Corona-Regeln ab 02.05.22

Covid 19 – Informationen zum Schulbetrieb ab 02.05.2022


1.
Der Erlass Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht wird bis 27.Mai 2022 
verlängert.
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2022/2022-04-
28_Erlass_Befreiung_Schulbesuchspflicht.pdf


2. 
Testen/Testbescheinigung (ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO)
Im Rahmen des 14 tägigen Sicherheitspuffers nach den Osterferien besteht vorerst weiterhin 
noch für eine Woche bis zum 6. Mai 2022 eine Testpflicht für Schülerinnen und 
Schüler.
Von der Testpflicht befreit sind geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler; es 
besteht kein Betretungsverbot für Schülerinnen und Schüler, die nicht an den 
Testungen teilnehmen.
Die verpflichtenden schulischen Selbsttestungen entfallen ab dem 7. Mai 2022. Im Zeitraum 
vom 7. Mai bis 27. Mai 2022 muss einmal wöchentlich eine freiwillige schulische 
Selbsttestung angeboten werden. Die Teilnahme an der Testung ist freiwillig.


3.
Die Schulleitungen entscheiden, falls es keine Anordnungen durch die zuständigen 
Behörden gibt, auf der Basis der Beurteilung des jeweiligen aktuellen Infektionsgeschehens
eigenständig über ggf. erforderliche Änderungen in der Unterrichtsorganisation.
Präsenzunterricht hat Vorrang.
Sofern zwingend und unbedingt erforderlich soll Distanzunterricht im Rahmen der 
personellen und örtlichen Möglichkeiten der Schulen für Schülerinnen und Schüler 
entsprechend der bis zum 27. Mai 2022 befristeten rechtlichen Regelungen ermöglicht 
werden.

letzte Änderung: 28.02.2019